Geschichtlicher Hintergrund
Am 8. Februar 2018 trafen sich die Mitglieder des «Runden Tisches für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen» zu einer letzten Sitzung in Bern. Damit hat der Runde Tisch als erstes auf politischer Ebene eingesetztes Gremium seine Aufgaben erfüllt, mit welcher er massgeblich zur zügigen Aufarbeitung des an den Opfern begangenen Leids und Unrechts beigetragen hat. Der Runde Tisch war im Juni 2013 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt worden. Er war paritätisch zusammengesetzt aus Opfern einerseits, und aus Vertreterinnen und Vertretern der Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie weiterer Organisationen anderseits. Der Runde Tisch hatte den Auftrag, eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 vorzubereiten und in die Wege zu leiten. Ein Jahr später als die Einsetzung des Runden Tisches, d.h. am 5. November 2014, wurde mit der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen (UEK) ein zweites Gremium auf politischer Ebene zur Aufarbeitung eingesetzt. Die UEK hat den Auftrag, administrative Versorgungen in der Schweiz vor 1981 zu untersuchen und zu dokumentieren. Auch die UEK wird Ende 2018 ihre Forschungsberichte abgeben und ihre Arbeit einstellen. Als dritte Initiative auf politischer Ebene lässt sich die Wiedergutmachungsinitiative nennen. Noch 2013 lehnte das Parlament Zahlungen an die Betroffenen ab. Erst unter dem Eindruck der 2014 eingereichten Wiedergutmachungsinitiative verabschiedete das Parlament das «Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen». Kürzlich, am 31. März 2018, lief die Frist ab, in der von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Betroffene Anträge zur finanziellen Wiedergutmachung einreichen konnten. 7839 Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag trafen beim Bundesamt für Justiz ein. Im Dezember und Januar 2018 wurde die erste Tranche der Gelder überwiesen. Mit der letzten Tranche wird eine intensive Phase der politischen Aufarbeitung in der Schweiz enden, in der Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sich engagierten und auf verschiedenen Ebenen Gehör fanden. Auch wenn im Programm «Fürsorge und Zwang» des Schweizerischen Nationalfonds (NFP 76) weitere Forschungen in Aussicht stehen, werden bis Ende 2018 mit dem Runden Tisch, der UEK und mit den Auszahlungen der Gelder zentrale Gremien ihre Aufgaben abschliessen. Mit ihren Forschungsergebnissen, Berichten und Empfehlungen haben die Gremien daran mitgearbeitet, das geschehene Unrecht in der Geschichtsschreibung der Schweiz zu verankern. Die Gremien schliessen nach einer Phase intensiver politischer und wissenschaftlicher Arbeit ihre Akten, die von fürsorgerischen Massnahmen Betroffenen hingegen können ihre Akten nicht schliessen. Die Spuren, die die Erfahrungen in den Heimen und Anstalten in ihren Biographien hinterlassen haben, bleiben auch nach der Aufarbeitung auf politischer Ebene. Für sie gilt, nach der Aufarbeitung ist vor weiteren Phasen der Verarbeitung. Mit welchen Angeboten oder Initiativen diese Prozesse unterstützt werden können, ist noch nicht beantwortet.
Das hier wissenschaftlich zu begleitende Projekt setzt genau zum Zeitpunkt dieser offenen Übergangssituation ein und markiert damit eine neue Phase der Aufarbeitung. Das Projekt ist eines der ersten konkreten Projekte von Betroffenen nach der Zeit der politischen Aufarbeitung und hat damit Pioniercharakter. Das zeigt sich auch durch drei neue Impulssetzungen: Die Vernetzung ist nicht vor allem innerhalb der Gruppe der Betroffenen und über den «Opferstatus» konzipiert, sondern das Café zielt als sozialer Treffpunkt auf offene Kontakte und Durchlässigkeit zwischen Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, der im Quartier lebenden Bevölkerung und Technikinteressierten. Die Gäste sind durchmischt und die Besucher in der Zusammensetzung heterogen. Das Café setzt damit auf Diversität. Es wird ein Raum konzipiert, der mit mehreren 3D Druckern und verschiedenen hand-werklichen Angeboten den Zugang zu neuen digitalen Techniken für alle eröffnet. Betroffene fürsorger-ischer Zwangsmassnahmen, Sozialhilfeempfangende ebenso wie der gut situierte Heimwerker auf der Suche nach einem Ersatzteil, sollen einen 3D Drucker nutzen können. Sie werden in seine Handhabung eingeführt, kommen über technische Fragen in Kontakt und haben auf diese Weise Teil an einem sich be-schleunigenden Fortschritt und neusten digitalen Errungenschaften. Das 3D Druck Café ist ein Raum, der vorwiegend von Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen geführt, gestaltet und betrieben wird, wobei in Ausnahmefällen auch anderen Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt mit-arbeiten werden. Grundsätzlich sind ehemalige Heimkinder und in ihrer Kindheit oder Jugend zwangs-weise von Behörden in Anstalten und Heimen platzierte Frauen und Männer beim Drucker, in der tech-nischen Anleitung sowie im Service tätig. Das Café ist damit ein von Betroffenen organisierter Raum der Vermittlung im Rahmen der Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Schweiz. Im Café soll Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden − es ist geplant, Bücher zum Thema auszulegen und Veranstaltungen anzubieten. Die Angestellten und Verantwortlichen des Cafés begegnen den Gästen auch als Betroffene, sei es im Service, beim Drucker oder in Austausch und Gesprächen.